Arbeitgeber umgehen Mindestlöhne mit Werkverträgen
Seit diesem Monat ist der Mindestlohn in der Leiharbeitsbranche in Kraft. Er liegt in Westdeutschland bei 7,89 €. Gewiefte Arbeitgeber versuchen, die Arbeit über Werkverträge noch billiger einzukaufen. (...)
Ein Beispiel erzählt der Fachanwalt für Arbeitsrecht, Jürgen Markowski, vor ver.di-Betriebsräten im Nürnberger Gewerkschaftshaus. Ein Hersteller habe seine Qualitätskontrolle einem Subunternehmer übergeben. Dessen Mitarbeiter fungierten aber nur als billige Rädchen im Uhrwerk, komplett eingebettet in die Produktion, bezahlt nach Stückzahl. "Ein Scheinwerkvertrag", vermutet der Partner der Kanzlei Manske. Er hätte die Rechtslage gern untersucht, doch leider sei der Betriebsrat "umgekippt". (...)
Textauszug aus "Noch billiger als Leiharbeit", Angela Giese, Nürnberger Nachrichten, 23. Januar 2012. Den vollständigen Text lesen Sie auf der Homepage der Nürnberger Nachrichten.
MANSKE & PARTNER – Kanzlei für Arbeitsrecht in Nürnberg und Ansbach. Rechtsanwälte und Fachanwälte.