Prozess am Arbeitsgericht: Kassiererin klagt gegen Drogeriemarkt Müller
Junge Frau siegt vor Gericht:
Jahrelang arbeitete Esra G. in der Parfümerie eines Müller-Marktes. Dann wurde sie schwanger. Nach der Baby-Pause trug sie plötzlich ein Kopftuch. Ihrem Arbeitgeber passte das nicht. Seit Jahren kämpft die Frau nun um ihre Stelle.
... Jetzt ist ein Urteil gesprochen worden - und für Esra G. bedeutet dies einen Erfolg auf ganzer Linie. Das Gericht bejaht den Anspruch auf Gehaltszahlung seit Juni. Außerdem hat es entschieden, dass die 33-Jährige hätte beschäftigt werden müssen.
"Es ist die erste Entscheidung nach dem EuGH-Urteil, die sagt, dass am Arbeitsplatz ein Kopftuch getragen werden darf", sagt Sendelbeck.
Textauszug aus "Junge Frau siegt vor Gericht", Julia Vogl, Nürnberger Zeitung, 24.04.2017. Den vollständigen Text lesen Sie auf der Homepage der Nürnberger Zeitung.
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