Anklage wegen Nötigung zurückgewiesen - Richter: "Fristlose Kündigung ist ungerechtfertigt"
"Die Anklage gegen den Betriebsratsvorsitzenden der Firma Hosen-Hiltl Werner Sperber wird zurückgewiesen, weil bei der Zeugeneinvernahme der Vorwurf der Nötigung nicht bewiesen wurde. Das Verhalten des Betriebsratsvorsitzenden rechtfertigt weder eine fristlose Kündigung noch den Ausschluss aus dem Betriebsrat". So lautete das von Richter Hagelstein verkündete Urteil vor dem Arbeitsgericht Weiden. Sperber war wegen angeblicher Nötigung fristlos gekündigt worden und hatte dagegen geklagt. (...)
Dies wurde von den Rechtsanwälten Günther Mattes und Jürgen Markowski als Rechtsvertreter des Betriebsrates und des Betriebsratsvorsitzenden zurückgewiesen. Werner Sperber habe lediglich die Mitarbeiterin beraten, wie es auch seine Aufgabe als Betriebsrat ist. Eine Nötigung liege somit in keinem Fall vor. (...)
Textauszug aus "Betriebsrat siegt vor dem Arbeitsgericht", Oberpfalznetz, 17. Juni 2005. Den vollständigen Text lesen Sie im Oberpfalznetz.