Was man über die Arbeit bei Hitze wissen muss, erläutert u.a. Rechtsanwalt Georg Sendelbeck.
Grundsätzlich gibt es einen Anspruch auf Hitzefrei am Arbeitsplatz. In den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ARS) ist festgehalten, dass ein Raum mit 35 Grad Celsius oder mehr nicht mehr als Arbeitsraum geeignet ist. Dass ein Raum eine so hohe Temperatur annimmt, ist jedoch selbst an Tagen mit Höchsttemperaturen unwahrscheinlich.
"Einfacher durchzusetzen ist ein Recht auf Hitzefrei, wenn es in der Betriebsvereinbarung festgeschrieben wurde", erklärt der Arbeitsrechtler Georg Sendelbeck. Der Betriebsrat könne sich darin mit dem Arbeitgeber auf konkrete Maßnahmen bei starker Hitze einigen: Lockerung der Kleiderordnung, kostenlose Getränke oder zusätzliche Pausen.
"Aufgrund der absehbaren Zunahme von mobiler Arbeit sollten Betriebsräte jetzt dafür sorgen, dass Maßnahmen zum Schutz vor Hitze sich auch auf mobile Arbeitsplätze beziehen", rät Sendelbeck. Die Gesundheit der Angestellten dürfe auch zu Hause nicht gefährdet werden. Die Kosten für die Schutzvorkehrungen, wie zum Beispiel für einen Ventilator, müsse nach dem Arbeitsschutzgesetz der Arbeitgeber tragen. "Um Streitigkeiten auszuschließen, sollte durch die Betriebsvereinbarung geregelt werden, dass dies auch für die Arbeit von zu Hause gilt", sagt Sendelbeck.
Textauszug aus dem Artikel der ZEIT „Hitze im Homeoffice – So halten Sie das aus“ vom 14.08.2020 von Sophia Hubel, Anne-Katrin Schade und Luisa Jacobs.