Bundesarbeitsgericht sieht Urlaubsanspruch, trotz fristloser Kündigung
Urlaub - das bedeutet Freizeit und Entgelt. Auf diese Formel lässt sich ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts bringen. ...
RA Müller: "Ein Arbeitnehmer, dem fristlos gekündigt wurde, ist arbeitslos und nicht im Urlaub."
Textauszug aus "Neue Aussichten für Arbeitnehmer", Ulrike Löw, Nürnberger Zeitung, 18.05.2015. Den vollständigen Text lesen Sie auf der Homepage der Nürnberger Nachrichten.
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