Der Prozess in zweiter Instanz beim LAG Nürnberg: Kassiererin klagt gegen Drogeriemarkt Müller
33-Jährige klagte gegen ihren Arbeitgeber - das Landesarbeitsgericht hat nun entschieden:
Darf ein Drogeriemarkt einer seiner Verkäuferinnen verbieten, Nagellack und Deo mit Kopftuch abzukassieren? Mit dieser Frage beschäftigten sich seit Jahren die hiesigen Arbeitsgerichte. Nun hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Nürnberg zugunsten der 33-Jährigen entschieden. Ihre Kündigung war demnach nicht rechtens. Der juristische Streit geht aber vermutlich vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG) weiter.
... Nach wie vor hielten Esra G. und ihr Anwalt Georg Sendelbeck das Kopftuchverbot und damit auch die Kündigung für nicht rechtmäßig. Mit einem solchen Pauschalverbot halte man muslimische Frauen vom Arbeitsmarkt fern, das wirke Integrationsbemühungen entgegen, gab der Arbeitsrechtler Georg Sendelbeck zu bedenken.
Textauszug aus "Drogerie-Verkäuferin darf Kopftuch tragen", Clara Grau, Nürnberger Zeitung, 28.04.2018. Den vollständigen Text lesen Sie auf der Homepage der Nürnberger Zeitung.