Rechtsanwalt Jürgen Markowski über die Entscheidung des BAG vom 10.12.2013 (AZ: 9 AZR 51/13, Pressemitteilung Nr. 73/13), mit der ein fast 4-jähriger Einsatz als Leiharbeitnehmer nicht sanktioniert wurde und die Höchstdauer der Leiharbeit offen gelassen wurde
Jürgen Markowski spricht von einem Tag der verpassten Chancen. Denn der erwartete Paukenschlag ist ausgeblieben: Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat die Höchstdauer von Leiharbeit weder definiert noch die Festanstellung von Zeitarbeitern bei Langfristeinsätzen erzwungen. Der Fachanwalt für Arbeitsrecht und Partner der Kanzlei Manske hätte sich mehr erhofft, nachdem die obersten Arbeitsrichter in den vergangenen Monaten immer wieder Urteile zum Schutze von Zeitarbeitern gefällt hatten.
Markowski: "Das BAG hat jetzt die Gelegenheit verpasst, Klartext zu reden." (...) "Jetzt kommen all jene davon, die mit Leiharbeit Schindluder treiben." (...)
Textauszug aus "Wer mit Leiharbeit Schindluder treibt, kommt davon", Angela Giese, Nürnberger Nachrichten, 11. Dezember 2013. Den vollständigen Text lesen Sie auf der Homepage der Nürnberger Nachrichten.