Im Rahmen eines Zustimmungsersetzungsverfahrens wollte ein Arbeitgeber die fristlose Kündigung eines Betriebsratsmitglieds durchsetzen. In einem anderen Fall wurde durch die Geschäftsführung eines Unternehmens die Arbeit des Betriebsrats behindert. In beiden Fällen hat die Kanzlei Manske & Partner die Arbeitnehmerseite rechtlich unterstützt.
Im Rahmen eines Zustimmungsersetzungsverfahrens wollte ein Arbeitgeber die fristlose Kündigung eines Betriebsratsmitglieds durchsetzen. Dass dies nicht so einfach ist, erfuhr der Arbeitgeber vor dem hiesigen Arbeitsgericht.
In einem anderen Fall wurde durch die Geschäftsführung eines Unternehmens die Arbeit des Betriebsrats behindert. Der handelnde Geschäftsführer wurde dafür strafrechtlich belangt und muss eine Geldstrafe bezahlen.
In beiden Fällen hat die Kanzlei Manske & Partner die Arbeitnehmerseite rechtlich unterstützt.
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