Eine fristlose Kündigung wegen sechs Maultaschen
Eine fristlose Kündigung wegen sechs Maultaschen: Nach Ansicht des Nürnberger Rechtsanwalts Jürgen Markowski soll es das künftig nicht mehr geben dürfen. Stattdessen sollten Arbeitgeber zunächst eine Abmahnung aussprechen müssen, wenn der betroffene Arbeitnehmer ein solches Bagatelldelikt begangen hat.
"Bei den Bürgern stößt die harte Linie auf breites Unverständnis - zu Recht", sagte der Arbeitnehmeranwalt auf dem 61. Deutschen Anwaltstag in Aachen.
Markowski verwies auf die umfassenden Konsequenzen einer solchen Entlassung: "Der Verlust des Arbeitsplatzes bedroht die Existenz." Er schloss sich damit Forderungen der SPD und der Linken an, die in zwei getrennten Gesetzentwürfen die Möglichkeiten der Arbeitgeber zur fristlosen Kündigung von (mitunter langjährigen) Mitarbeitern eingrenzen möchten. (...)
Textauszug aus "Kündigungen wegen Bagatellen stoßen auf Kritik", Frankfurter Allgemeinen, 18. Mai 2010. Den vollständigen Text lesen Sie auf der Homepage der Frankfurter Allgemeinen.