Zuständiges Gericht für alle bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern:
Eine Kammer des Arbeitsgerichts besteht aus einer/einem Vorsitzenden und je einem ehrenamtlichen Richter aus Kreisen der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber.
Eine Besonderheit im arbeitsgerichtlichen Verfahren besteht darin, dass die Partei, die den Prozess gewinnt, von der unterliegenden Seite nicht die Erstattung von Anwaltskosten verlangen kann. Das heißt, jede Seite zahlt ihren Anwalt unabhängig vom Ausgang des Verfahrens selbst.