Einen großen Raum in unserer Arbeit nimmt das kollektive Arbeitsrecht ein. Hierbei handelt es sich um Auseinandersetzungen zwischen Betriebsrat, Personalrat, Mitarbeitervertretung und der Arbeitgeberseite. Themen sind hier z. B. Mitbestimmungsrechte und deren Durchsetzung, die Gestaltung von Betriebsvereinbarungen und Beratung bei Interessenausgleich und Sozialplan. Dies gilt auch in der Insolvenz.
Regelmäßig werden wir als Berater und Sachverständige hinzugezogen. Nur so kann oft die „Waffengleichheit" zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretung wieder hergestellt und eine Regelung gefunden werden, die nicht nur der einen Seite nutzt. Unser freundschaftliches Verhältnis zu den Gewerkschaften versteht sich vor diesem Hintergrund von selbst.