23. Februar 2015, ab 17:30 Uhr
Arbeitsrecht am AbendWir widmen uns den Mitbestimmungsrechten der Betriebsräte bei Durchführung der Maßnahmen und Auswahl der Teilnehmer sowie dem Thema "Rückzahlung von Fortbildungskosten".
Das Thema „Qualifizierung“ wird in Zukunft an Bedeutung gewinnen.
Die Anforderungen an die Beschäftigten verändern sich in
der modernen Arbeitswelt ständig. Die Fortbildung der Beschäftigten
ist daher von großer Wichtigkeit.
Fortbildungsmaßnahmen können vielfältig sein. Das Spektrum
reicht von eintägigen innerbetrieblichen Fortbildungsveranstaltungen
bis zum arbeitgeberseitig finanzierten Studium.
Betriebsräte haben im Zusammenhang mit Fortbildungsmaßnahmen
wichtige Mitbestimmungsrechte: Diese betreffen z. B. die
Durchführung der Maßnahmen wie auch die Auswahl der Teilnehmer.
Die Wahrnehmung dieser Rechte ist von hoher Bedeutung,
da Qualifizierungsmaßnahmen nicht selten ein wichtiger Beitrag
zur Beschäftigungssicherung sind. Wir wollen daher im Rahmen
der Veranstaltung die Rechte des Betriebsrats im Einzelnen beleuchten.
In diesem Zusammenhang werden wir auch noch einmal
auf Schulungsansprüche des Betriebsrats zu sprechen kommen,
die Arbeitgeber immer öfter durch Verweis auf innerbetriebliche
Bildungsmöglichkeiten auszuhöhlen versuchen.
Im zweiten Teil des Abends widmen wir uns dem Thema „Rückzahlung
von Fortbildungskosten“. Arbeitgeber schließen mit Beschäftigten
häufig Vereinbarungen darüber ab, dass die Kosten
einer Fortbildung zurückzuzahlen sind, wenn das Arbeitsverhältnis
binnen eines bestimmten Zeitrahmens endet. Diese Vereinbarungen
sind oft unwirksam, denn die Rechtsprechung stellt sehr
hohe Anforderungen an die rechtmäßige Ausgestaltung solcher
Rückzahlungs-Klauseln. Wir erläutern die Rechtslage, damit der
Betriebsrat ratsuchenden Beschäftigten den richtigen Weg weisen
kann.
Nach dem Vortrag der Referenten bietet sich wie immer Gelegenheit
zur gemeinsamen Diskussion.
geboren 1975 in Kelheim, studierte in Regensburg. Nach Ende der Ausbildung 2004 war er bereits in einer Fachkanzlei für Arbeitsrecht in Regensburg und einer auch auf Arbeitnehmervertretung spezialisierten Kanzlei in München tätig.
Sie führt seit vielen Jahren Seminare für Betriebsräte durch. Dazu zählen Grundlagenschulungen zum Thema Betriebsverfassungsrecht und Arbeitsrecht sowie Spezialschulungen.
Datum: 23. Februar 2015
Zeit: 17:30 Uhr
18:00 Uhr Vortragsbeginn
Ort: Hörsaal der Evangelischen Hochschule, Eingang Roonstr. 27, 90429 Nürnberg
Kosten: keine, für das leibliche Wohl wird dennoch gesorgt.
Anmeldung bitte bis 18.02.2015 per E-Mail
(nicht telefonisch).
WEITERE ANSTEHENDE TERMINE:
- 12.05.2015
- 18.11.2015
(Thema und weitere Infos werden zeitnah bekannt gegeben)