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Arbeitsrecht von A-Z

Betriebsverfassungsgesetz

Das Betriebsverfassungsgesetz regelt die Teilhaberrechte der Arbeitnehmer. Es dient dazu, die Rechte des einzelnen Arbeitnehmers in der betrieblichen Organisation zu verstärken. Gleichzeitig beschränkt es die Arbeitgeberbefugnisse ohne jedoch die elementaren unternehmerischen Entscheidungen anzutasten. Ziel des Betriebsverfassungsgesetzes ist es, die persönliche Abhängigkeit der Arbeit innerhalb einer fremdbestimmten Organisation abzumildern. Hierbei vertritt der Betriebsrat die gesamte Belegschaft als derer gewählter Sprecher. Der Gewerkschaft werden eigene Rechte innerhalb der Betriebsverfassung eingeräumt. Diese bestehen neben den Rechten des Betriebsrats.

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