Das Betriebsverfassungsgesetz regelt die Teilhaberrechte der Arbeitnehmer. Es dient dazu, die Rechte des einzelnen Arbeitnehmers in der betrieblichen Organisation zu verstärken. Gleichzeitig beschränkt es die Arbeitgeberbefugnisse, ohne jedoch die elementaren unternehmerischen Entscheidungen anzutasten. Ziel des Betriebsverfassungsgesetzes ist es, die persönliche Abhängigkeit des Arbeitnehmers innerhalb einer fremdbestimmten Organisation abzumildern und die Rechte der Belegschaft als Kollektiv wie auch für jeden einzelnen Arbeitnehmer zu stärken. Hierbei vertritt der Betriebsrat die gesamte Belegschaft als derer gewählter Sprecher. Den im Betrieb vertretenen Gewerkschaften werden eigene Rechte innerhalb der Betriebsverfassung eingeräumt. Diese bestehen neben den Rechten des Betriebsrats und sollen dafür sorgen, dass die gesetzlichen Vorgaben über die Organisation der Betriebsverfassung auch eingehalten werden.