Ein Schwerpunkt des Arbeitsrechts ist das Individualarbeitsrecht. Dazu gehören Kündigung und Aufhebungsvertrag, Auseinandersetzungen über Abmahnung, Zeugnis, Lohn und Gehalt, Wettbewerbsverbot und Schadenersatz. Zunehmend gewinnen Fragen des Verhaltens am Arbeitsplatz (Nutzung von e-mail und Internet, Datenschutz oder „Compliance“) Bedeutung.
Wir beraten natürlich auch im Vorfeld bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen oder Aufhebungsvereinbarungen. Die Bearbeitung dieser Rechtsfragen erfordert ein hohes Maß an Erfahrung, gilt es doch auch, drohende künftige Konflikte zu erkennen und diesen möglichst weitgehend vorzubeugen.