26. Februar 2018, ab 00:00 Uhr
Arbeitsrecht am AbendIn unserer ersten Veranstaltung der Reihe "Arbeitsrecht am Abend" im Jahr 2018 beschäftigen wir uns mit verschiedenen Themen rund ums Geld: das Entgelttransparenzgesetz und die Mitbestimmung bei der Vergütung sowie der Entgeltschutz für Betriebsräte.
Entgelttransparenzgesetz und Mitbestimmung bei der Vergütung
Seit dem 6. Januar können Beschäftigte Auskunftsansprüche aus dem neuen Entgelttransparenzgesetz geltend machen. Der Betriebsrat spielt bei der Erfüllung der Auskunftsansprüche eine zentrale Rolle. Ihm werden zudem eigene wichtige Informationsrechte eingeräumt. Die Rechte und Aufgaben des Betriebsrats nach dem Entgelttransparenzgesetz werden im ersten Beitrags erläutert. Ergänzend werden die wichtigen, in der Praxis aber oft ungenutzten Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei der Ausgestaltung von Vergütungssystemen (§ 87 Abs. 1 Nr 10 BetrVG) beleuchtet.
Entgeltschutz für Betriebsräte
Nicht nur das Entgelt der Beschäftigten im Betrieb - auch das Entgelt der Betriebsratsmitglieder ist ein wichtiges Thema: Betriebsratsmitglieder sollen keine finanziellen Nachteile dadurch erleiden, dass sie bereit sind, sich der verantwortungsvollen Aufgabe der Vertretung von Arbeitnehmerinteressen zu stellen. Der Entgeltschutz reicht von der Verpflichtung zum Ausgleich von Zuschlägen, die aufgrund von BR-Tätigkeit nicht anfallen, über den Schutz von leistungsabhängigen Entgeltbestandteilen bis zu Entgelterhöhungen entsprechend der Entwicklung vergleichbarer Beschäftigter. Was in der Theorie beansprucht werden kann, lässt sich in der Praxis oft nur schwer durchsetzen. Wir erläutern die Rechtslage und geben Tipps wie Betriebsratsmitglieder ihre Ansprüche absichern können.
Vor den Vorträgen und im Anschluss hieran besteht – wie immer – die Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch und zur gemeinsamen Diskussion.
Die Veranstaltung findet im Angletsaal im Kulturzentrum am Karlsplatz, Karlsplatz 7/9 in Ansbach statt.
Sie führt seit vielen Jahren Seminare für Betriebsräte durch. Dazu zählen Grundlagenschulungen zum Thema Betriebsverfassungsrecht und Arbeitsrecht sowie Spezialschulungen.
geboren 1975 in Kelheim, studierte in Regensburg. Nach Ende der Ausbildung 2004 war er bereits in einer Fachkanzlei für Arbeitsrecht in Regensburg und einer auch auf Arbeitnehmervertretung spezialisierten Kanzlei in München tätig.
Datum: 26. Februar 2018
Zeit: 17:30 Uhr
18:00 Uhr Vortragsbeginn
Ort: Angletsaal im Kulturzentrum am Karlsplatz, Karlsplatz 7/9, 91522 Ansbach
Kosten: keine, für das leibliche Wohl wird dennoch gesorgt.
Anmeldung bitte bis 14.02.2018 über das folgende Anmeldeformular per Fax oder E-Mail (nicht telefonisch).
Anmeldeformular: