31. Juli 2013, ab 18:00 Uhr
Arbeitsrecht am AbendBetriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Sind Arbeitnehmer mehr als 6 Wochen im Jahr erkrankt, ist der Arbeitgeber gem. § 84 SGB IX verpflichtet, ein sogenanntes „Betriebliches Eingliederungsmanagement“ durchzuführen. Das Ziel des „Betrieblichen Eingliederungsmanagement“ (BEM) ist aus Arbeitnehmersicht zu begrüßen: Es sollen Maßnahmen vereinbart und durchgeführt werden, die zur Überwindung der Arbeitsunfähigkeit beitragen und erneute Erkrankungen nach Möglichkeit verhindern.
Trotz dieser gesetzlichen Zielvorgabe sind viele Arbeitnehmer zu Recht besorgt, wenn sie von Ihrem Arbeitgeber zur Teilnahme an einem BEM aufgefordert werden. Sie fürchten, dass der Arbeitgeber sie über ihre Krankheit ausfragt und die Erkenntnisse nutzt, um eine krankheitsbedingte Kündigung vorzubereiten.
Gerade auch deshalb spielt der Betriebsrat eine wichtige Rolle bei der Ausgestaltung des BEM. Er hat hier starke Mitbestimmungsrechte und kann dafür Sorge tragen, dass das BEM entsprechend der gesetzlichen Zielvorgaben durchgeführt und die sensiblen Gesundheitsdaten der Beschäftigten geschützt werden.
Bei „Arbeitsrecht am Abend“ wird zunächst ein Überblick darüber gegeben, welche Bedeutung das BEM im Zusammenhang mit krankheitsbedingten Kündigungen hat. Hier gibt es diverse aktuelle Entscheidungen des BAG, die Betriebsräte kennen sollten. Im zweiten Teil des Abends wird erläutert, welche Gestaltungsmöglichkeiten Betriebsräte haben und welche Themen eine Betriebsvereinbarung zum BEM regeln sollte.
Seit Mai 2011 verstärkt er unser Anwalts-Team und unterstützt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Betriebsräte dabei, ihre Rechte durchzusetzen.
Sie führt seit vielen Jahren Seminare für Betriebsräte durch. Dazu zählen Grundlagenschulungen zum Thema Betriebsverfassungsrecht und Arbeitsrecht sowie Spezialschulungen.
Datum: 31. Juli 2013
Zeit: 18:00 Uhr Vortragsbeginn
Ort: Hörsaal der Evangelischen Fachhochschule, Eingang Roonstr. 27, 90429 Nürnberg
Kosten: keine, für das leibliche Wohl wird dennoch gesorgt.
Anmeldung wird erbeten: über unser Anmeldeformular unten oder per Telefax oder Email (nicht telefonisch).
Aus Kapazitätsgründen bitten wir, die Teilnehmerzahl pro Gremium auf zwei Mitglieder zu beschränken.