Unter Mitbestimmungsrecht versteht man zu Unternehmensmitbestimmung bei Kapitalgesellschaften mit mehr als 2000 Arbeitnehmern. In diesen Gesellschaften ist ein Aufsichtsrat zu bilden, der zur Hälfte mit Vertretern der Anteilseigner besetzt und zur Hälfte von den Arbeitnehmern gewählt wird. Dieser Aufsichtsrat hat die Aufgabe, die Unternehmensleitungen (Vorstand, Geschäftsführung) zu kontrollieren. In kleineren Kapitalgesellschaften mit mehr als 500 Arbeitnehmern findet das Drittelbeteiligungsgesetz Anwendung, das lediglich eine Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer in dem zwingend zu bildenden Aufsichtsrat vorsieht. In sogenannten Tendenzunternehmen finden weder das Mitbestimmungsgesetz, noch das Drittelbeteiligungsgesetz Anwendung.