Das Beschlussverfahren ist eine Besonderheit beim Arbeitsgericht. Im Wege des Beschlussverfahrens werden Angelegenheiten der Betriebsverfassung, der Mitbestimmung und der Tariffähigkeit und -Zuständigkeit einer Arbeitnehmer- oder Arbeitgebervereinigung entschieden. Zum Beispiel: Durchführung oder Anfechtung einer Betriebsratswahl, Durchsetzung von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats oder Rechtswirksamkeit eines Tarifvertrags.