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Arbeitsrecht von A-Z

Beschlussverfahren

Das Beschlussverfahren ist eine Besonderheit beim Arbeitsgericht. Im Wege des Beschlussverfahrens werden Angelegenheiten der Betriebsverfassung, der Mitbestimmung und der Tariffähigkeit und -Zuständigkeit einer Arbeitnehmer- oder Arbeitgebervereinigung entschieden. Zum Beispiel: Durchführung oder Anfechtung einer Betriebsratswahl, Durchsetzung von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats oder Rechtswirksamkeit eines Tarifvertrags.

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