Leiharbeit: Instrument zum Abdecken von Nachfragespitzen oder Mittel zum Lohndumping?
Jedenfalls mit Blick auf die Christlichen Gewerkschaften steht für Professor Peter Schüren die Antwort fest: Deren Billiglöhne dienen nur dazu, Arbeitgeberträume zu erfüllen. Die CGZP als Gewerkschaft für Arbeitgeber.
Der Arbeitsrechtsprofessor aus Münster war neben Jürgen Ulber vom IG-Metall-Vorstand aus Frankfurt einer der beiden Referenten Jubiläumsveranstaltung der Kanzlei Manske und Partner. Deren Einladung waren am Montag, 11.07.2011, rund 250 Betriebsräte in den Hörsaal der Evangelischen Hochschule gefolgt, um sich mit Arbeitsrechtsfragen zum Thema „Leiharbeit – aktuelle Entwicklungen und Herausforderungen an die BR-Arbeit“ eingehend zu beschäftigen.
Im Mittelpunkt der Veranstaltung stand denn auch die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom Dezember 2010, wonach die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) tarifunfähig ist. Durch diese Tarifunfähigkeit sind die von der CGZP abgeschlossenen Tarifverträge für Leiharbeitnehmer zwar nichtig, die Auswirkungen der Entscheidung allerdings längst noch nicht geklärt. An sich gilt nun nach dem Gesetz: Gleiche Arbeit – gleicher Lohn. Wenn Leiharbeitnehmer, die nach dem CGZP-Tarifvertrag bezahlt wurden, jetzt aber den Differenzlohn nachfordern wollen, stellen sich in der Praxis viele Fragen: Sind diese Lohnforderungen verjährt? Oder verwirkt wegen Ausschlussfristen? Antworten hierauf hatte Professor Peter Schüren.
Aber nicht nur die Entlohnung von Leiharbeitnehmern ist ein Dauerbrenner in der täglichen Betriebsratsarbeit. Häufig stellt sich für Betriebsräte die Frage, was tun, wenn der Arbeitgeber die Stammbelegschaft ausdünnen und stattdessen Leiharbeitnehmer zu einem Billiglohn im Betrieb einsetzen will? Wie mit diesen Herausforderungen umzugehen ist, konnte der IG-Metall-Vorstand Jürgen Ulber den Betriebsräten aufzeigen.
Dass Rechtsfragen rund um die „Leiharbeit“ derzeit aktueller denn je sind, stellt auch die Kanzlei Manske und Partner, die ausschließlich die Arbeitnehmerseite rechtlich vertritt, derzeit fest. Bewusst haben sich daher die insgesamt 11 Anwältinnen und Anwälte der Kanzlei dazu entschlossen, anlässlich des 10-jährigen Jubiläums der bundesweiten Kooperation ArbeitnehmerAnwälte ein Betriebsrätetreffen zu diesem Thema zu veranstalten.