Sowohl vor dem Arbeitsgericht als auch vor dem Landesarbeitsgericht Nürnberg wurde festgestellt, dass die zurückliegende Wahl bei "Playmobil" unwirksam ist. Eingeordnet unter Sonstiges.
Die Wahlanfechtung wurde durch Rechtsanwalt Jürgen Markowski im Auftrag der IG Metall betrieben.
Das Landesarbeitsgericht hatte in seiner Entscheidung ausdrücklich die Rechtsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht nicht zugelassen. Hiergegen legten sowohl der angefochtene Betriebsrat als auch die Firma Beschwerde bei Bundesarbeitsgericht ein und verlangten die Öffnung des Rechtsweges in die dritte Instanz. Dem ist das Bundesarbeitsgericht nicht gefolgt. Damit wurde die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Nürnberg rechtskräftig. Ab diesem Zeitpunkt war der Betriebsrat nicht mehr im Amt. Damit besteht nun in der Firma eine betriebsratslose Zeit. In einer Betriebsversammlung muss nun ein Wahlvorstand gewählt werden. Erst dieser kann dann eine reguläre Betriebsratswahl einleiten. Anlass für die Wahlanfechtung war die Zurückweisung der Kandidatenliste der IG Metall durch den damaligen Wahlvorstand. Dieses Ziel, die IG Metall aus dem Betriebsrat draussen zu halten wird wohl weiter verfolgt. Näheres auf der Homepage des Bayerischen Rundfunks.
Wir werden weiter über den Fortgang informieren.