Wichtig ist uns eine kollegiale Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften. Gewerkschaften sind durch das Grundgesetz besonders geschützt und wahren die Interessen von Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern. Sie haben eigene Rechte, die sich aus dem Grundgesetz, dem Tarifvertragsgesetz oder dem Betriebsverfassungsgesetz ergeben (z.B. Zutrittsrecht zum Betrieb, das Recht, für sich zu werben oder gegen tarifwidrige Regelungen vorzugehen).
Im Auftrag von Gewerkschaften versuchen wir, diese Rechte durchzusetzen. Auch unterstützen wir Gewerkschaften bei der Abwehr von Ansprüchen, die z.B. auf die Untersagung von Streiks gerichtet sein können.
Informationen z.B. zur aktuellen Tarifpolitik der Gewerkschaften finden Sie bei: