Wir haben uns mit Anwaltskolleginnen und -kollegen zu einer bundesweiten Kooperation zusammengeschlossen (www.arbeitnehmer-anwaelte.de).
Für Sie bedeutet dies, dass wir Ihnen auch Unterstützung anbieten können, wenn weiter entfernte Arbeitsgerichte für Ihre Angelegenheit zuständig sind oder andere regionale Besonderheiten für die Lösung Ihrer Probleme beachtet werden müssen. Für uns bringt dies eine Steigerung der Kompetenz und Effektivität durch ständigen Gedankenaustausch und gemeinsame Bearbeitung überregional auftretender Problemstellungen.
Derzeit besteht die Kooperation aus: