6. Juli 2016, ab 17:30 Uhr
Arbeitsrecht am AbendWir widmen uns u. a. dem Schutz von Betriebsräten und Betriebsratsmitgliedern vor Störung und Behinderung ihrer Arbeit und der dazu ergangenen aktuellen Rechtsprechung sowie den strafrechtlichen Aspekten der Behinderung der Betriebsratsarbeit.
In Zeiten, in denen Betriebsratsmitglieder aufgrund ihrer Betriebsratsarbeit abgemahnt und mit Kündigungen bedroht werden und Rechtsanwälte mit Schulungen hausieren gehen, in denen über die häufigsten Betriebsratssünden und das Vorgehen bei der Kündigung von „Unkündbaren“ doziert wird, ist es für den Betriebsrat erforderlich, über das rechtliche Wissen zu verfügen, um sich gegen Angriffe zur Wehr zu setzen.
Dabei führt der Weg nicht immer zum Arbeitsgericht, denn die Behinderung der Betriebsratsarbeit stellt einen Straftatbestand dar, der auf Antrag von den zuständigen Staatsanwaltschaften verfolgt und mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden kann.
Über die Rolle der Gerichte und der Staatsanwaltschaften in der Praxis, die gewerkschaftlichen und gesetzgeberischen Bestrebungen für einen effektiveren Schutz von Betriebsräten und die aktuelle arbeitsgerichtliche Rechtsprechung zu dem Themenkomplex möchten wir im Rahmen unserer Abendveranstaltung "Arbeitsrecht am Abend" in Ansbach einen Überblick geben.
Vor den Vorträgen und im Anschluss hieran besteht – wie immer – die Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch und zur gemeinsamen Diskussion.
Seit seiner Zulassung zur Anwaltschaft im Juni 2011 ist er Mitglied unseres Anwalts-Teams und hier sowohl im Individualarbeitsrecht wie auch im kollektiven Arbeitsrecht tätig.
Seit Mai 2011 verstärkt er unser Anwalts-Team und unterstützt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Betriebsräte dabei, ihre Rechte durchzusetzen.
Die Veranstaltung findet im Angletsaal im Kulturzentrum am Karlsplatz, Karlsplatz 7/9 in Ansbach statt.
Datum: 06. Juli 2016
Zeit: 17:30 Uhr
18:00 Uhr Vortragsbeginn
Ort: Angletsaal im Kulturzentrum am Karlsplatz
Karlsplatz 7/9, 91522 Ansbach
Kosten: keine, für das leibliche Wohl wird dennoch gesorgt.
Anmeldung: bitte bis 29.06.2016 über das folgende Anmeldeformular per Fax oder per E-Mail (nicht telefonisch).
Hinweis: Wir können für diese Veranstaltung diesmal leider keinen Alternativtermin in Nürnberg anbieten.