Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat die Aufnahme einer Gesetzesänderung beschlossen, die es Arbeitgebern ermöglichen soll, Software und Datenverarbeitungsgeräte wie z. B. Smartphones an Arbeitnehmer steuerfrei zu überlassen.
Begründet wird dieser Schritt mit einer notwendigen Steuervereinfachung, so die offizielle Mitteilung des Deutschen Bundestages: www.bundestag.de/presse/hib/2012_02/2012_098/03.html
Am 08.03.2012 wurde die gesetzliche Änderung sodann vom Bundestag im Rahmen des Neunten Gesetzes zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes beschlossen.