- Ein Nachruf auf die verstorbene Kassiererin bei „Kaiser´s“ - Eingeordnet unter Kündigung.
Jeder, der sich mit Kündigungsschutzrecht beschäftigt, kennt sie: Emmely, mit bürgerlichem Namen Barbara Emme, deren Arbeitsverhältnis die Supermarkt-Kette Kaiser´s im Jahr 2008 nach 31 Jahren der Betriebszugehörigkeit fristlos gekündigt hatte – wegen eines Verdachts, Leergutbons im Wert von € 1,30 an sich genommen zu haben.
Emmely wollte diese Kündigung nicht hinnehmen, erhob Klage und zog bis vor das Bundesarbeitsgericht. Unter dem Aktenzeichen 2 AZR 541/09 erklärte das Bundesarbeitsgericht die Kündigung für unverhältnismäßig und stellte in seiner Entscheidung (nochmals) klar, dass das Gesetz keine „absoluten“ Kündigungsgründe kennt und auch vor einer außerordentlichen Kündigung zunächst zu prüfen ist, ob es statt der Kündigung nicht mildere Mittel gibt, wie beispielsweise eine Abmahnung. Zudem könne das durch die langjährige Mitarbeit entstandene Vertrauen durch eine einmalige und geringe Verfehlung nicht aufgezehrt werden.
Der Fall ging landesweit durch die Presse und warf einerseits erneut die Frage auf, ob die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zu Bagatellkündigungen, etwa wegen des Diebstahls völlig geringwertiger Sachen, wie im vorliegenden Fall, Bestand haben können oder nicht, und andererseits die Frage, ob die Grundsätze zur Verdachtskündigung weiterhin Bestand haben können.
Insofern hat Barbara Emme mit ihrem Kampf einen unschätzbaren Beitrag zur Weiterentwicklung der Rechtsprechung geleistet und die öffentliche Debatte nochmals befördert. Ihr Beispiel zeigt, dass es sich lohnt, gegen die Rechtsprechung immer wieder anzugehen, um die Welt ein wenig gerechter zu machen.
Wie der Presse zu entnehmen ist, soll die mittlerweile 57-Jährige in dieser Woche überraschend an Herzversagen gestorben sein. Ihr Name wird jedoch auch weiterhin lebendig bleiben, wenn es um die Kündigung und die Rechte von langjährig beschäftigten Arbeitnehmern geht.