Zielvereinbarungen sind zusätzlich zum bestehenden Arbeitsvertrag getroffene Abreden zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über betriebliche Ziele, die in einer bestimmten Zeitperiode, meist innerhalb eines Jahres, erreicht werden sollen. Bei entgeltbezogenen Zielvereinbarungen wird für das Erreichen des gesteckten Ziels ein Bonus erteilt, der nach dem Grad der Zielerreichung abgestuft sein kann. Zielvereinbarungen werden insbesondere bei Fach- und Führungskräften getroffen, um Leistungsanreize zu setzen und eine höhere Identifikation mit dem Unternehmen und dessen Zielen zu erreichen. Dem Betriebsrat steht bei entgeltbezogenen Zielvereinbarungen ein Mitbestimmungsrecht gem. § 87 Abs. 1 Nr. 10 und 11 BetrVG zu, da die betriebliche Lohngestaltung und die Gewähr leistungsbezogener Entgeltbestandteile betroffen ist.