Das Weihnachtsgeld ist eine jährliche Sonderzuwendung seitens des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer. Es wird zusätzlich zum Arbeitsentgelt in der Regel mit dem Novembergehalt ausgezahlt. Belohnt wird damit zum einen die vergangene und künftige Betriebstreue, und zum anderen die im Jahr erbrachte Arbeitsleistung. In der Regel erfolgt die Auszahlung der freiwillig gewährten Sonderzahlung unter einem Widerrufs-/ Freiwilligkeitsvorbehalt. Erfolgt kein zulässiger Freiwilligkeits- oder Widerrufsvorbehalt, entsteht bei dreimaliger vorbehaltloser Gewährung des Weihnachtsgeldes ein Anspruch hierauf aus betrieblicher Übung. Im Zusammenhang mit der Sonderzuwendung Weihnachtsgeld sind auch im Arbeitsvertrag festgelegte Rückzahlungsklauseln zu beachten, wenn der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis während eines bestimmten Zeitraums im Anschluss an den Stichtag für die Auszahlung der Jahresleistung beendet.