Durch einen Vergleich kann eine gerichtliche oder außergerichtliche Auseinandersetzung zwischen den Parteien gütlich beigelegt werden. So werden die meisten Kündigungsschutzverfahren vor den Arbeitsgerichten nicht durch Urteile beendet, sondern aufgrund von gerichtlichen Vergleichen. Regelmäßig finden sich in solchen Vergleichen Regelungen über den Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, über die Zahlung einer Abfindung oder die Bewertung des Arbeitszeugnisses.
Der gerichtliche Vergleich ist zudem Vollstreckungstitel, so dass beispielweise bei Nichtzahlung einer vereinbarten Abfindung aus dem Vergleich die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann, ohne dass erneut ein arbeitsgerichtliches Verfahren eingeleitet werden muss.