Telefon und Computer gehören heute ebenso selbstverständlich zum Arbeitsalltag der Beschäftigten wie die Nutzung des Internets. Nur wenigen Arbeitnehmern ist bewusst, dass der Arbeitgeber durch entsprechende Ausgestaltung des EDV-Systems jeden Schritt der Arbeitnehmer überwachen kann. Oft werden Computer, Internet und das dienstliche Emailaccount auch für private Zwecke genutzt, ohne dass es diesbezüglich klare betriebliche Regelungen gibt.
Der Betriebsrat hat die wichtige Aufgabe, durch eine Betriebsvereinbarung „EDV, Internet und Email" Regelungen zur dienstlichen und zur privaten Nutzung zu treffen. Im Zusammenhang mit der dienstlichen Nutzung kommt es insbesondere darauf an, eine umfassende Kontrolle des Arbeitnehmers durch die EDV des Arbeitgebers zu verhindern und klar zu definieren, welche Daten zu welchen Zwecken gesammelt und gespeichert werden dürfen. Bei der privaten Nutzung geht es zusätzlich darum zu definieren, was Arbeitnehmer dürfen und was nicht, um hier eine Rechtsklarheit zu erzeugen.