Eine Vergütung im Arbeitsverhältnis muss nicht ausschließlich in Geld erfolgen. Der Arbeitgeber kann den Vergütungsanspruch auch durch einen Sachbezug erfüllen, sofern dies im Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Kaum ein Arbeitgeber gewährt heutzutage noch eine Naturalleistung in Form von Unterkunft und Verpflegung. Gängig ist vielmehr der Sachbezug durch Personalrabatte oder die Überlassung eines Dienstwagens mit dem Recht, diesen auch privat zu nutzen.