Die Provision ist eine Erfolgsvergütung. Gezahlt wird diese variable Vergütung für die Vermittlung oder den Abschluss von Verträgen zwischen dem Arbeitgeber und Dritten. Die rechtlichen Grundlagen für die Provision finden sich im Handelsgesetzbuch und dort im Abschnitt über die Handelsvertreter. Arbeitnehmer haben wegen der Gefahr einer sittenwidrigen Vertragskonstruktion in der Regel keine ausschließliche Provisionsvergütung; vielmehr wird zumeist ein fixes Grundentgelt und darüber hinaus eine erfolgsorientierte variable Vergütung in Form einer Provision gezahlt. Die Höhe der Provision ergibt sich aus der Provisionsabrede.