Ein Praktikant übt vorübergehend eine bestimmte betriebliche Tätigkeit aus, weil er dies beispielsweise für die Zulassung zum Studium oder Beruf benötigt. Gehaltweise findet auf das Praktikantenverhältnis deswegen das Berufsbildungsgesetz (BBiG) Anwendung.
MANSKE & PARTNER – Kanzlei für Arbeitsrecht in Nürnberg und Ansbach. Rechtsanwälte und Fachanwälte.