Die Pflegezeit ist ein Begriff aus dem Pflegezeitgesetz (PflegeZG). Ziel dieses Gesetzes ist es, Beschäftigten die Möglichkeit zu eröffnen, pflegebedürftige nahe Angehörige in häuslicher Umgebung zu pflegen und damit die Vereinbarkeit von Beruf und familiärer Pflege zu verbessern. Um diesen Zweck zu erreichen, sieht das PflegeZG zwei Mittel vor: Beschäftigte haben wegen eines plötzlichen familiären Pflegefalls das Recht, kurzzeitig (bis zu zehn Arbeitstage) der Arbeit fernzubleiben. Daneben regelt das PflegeZG einen Anspruch auf Pflegezeit. Hiernach können Beschäftigte zur Betreuung oder Sterbebegleitung eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen grundsätzlich verlangen, von der Arbeit freigestellt zu werden. Während der Pflegezeit bleibt das Arbeitsverhältnis bestehen; es ruht jedoch für deren Dauer.