Organmitglieder repräsentieren eine juristische Person (z.B. AG, GmbH) als Arbeitgeber. Sie zählen deswegen im Arbeitsrecht nicht zu den Arbeitnehmern. Das Anstellungsverhältnis des Organmitgliedes ist ein freies Dienstverhältnis und kein Arbeitsverhältnis. Wird ein Arbeitnehmer zum Geschäftsführer bestellt und ein neuer Dienstvertrag abgeschlossen, endet das bisherige Arbeitsverhältnis mit sämtlichen Schutzvorschriften.