Unter Nebentätigkeit versteht man jede Tätigkeit, in der der Arbeitnehmer außerhalb seines eigentlichen Arbeitsverhältnisses anderweitig entgeltlich oder unentgeltlich tätig ist. Die Ausübung einer Nebentätigkeit bedarf grundsätzlich keiner Genehmigung seitens des Hauptarbeitgebers, da der Arbeitnehmer nicht verpflichtet ist, seine gesamte Arbeitskraft dem Arbeitgeber zu Verfügung zu stellen. Der Arbeitnehmer ist jedoch verpflichtet, eine geplante Nebentätigkeit dem Arbeitgeber anzuzeigen, wenn und soweit hiervon die Arbeitgeberinteressen berührt werden können.
Untersagt ist jedoch jegliche Konkurrenztätigkeit im Rahmen einer Nebenbeschäftigung.
Vernachlässigt der Arbeitnehmer durch die Nebentätigkeit seine Arbeitsverpflichtung aus dem Hauptarbeitsverhältnis, kann der Arbeitgeber verlangen, dass diese Nebentätigkeit unterlassen wird.