Der Mutterschutz ist verfassungsrechtlich verankert. Nach Art. 6 Abs. 4 des Grundgesetzes (GG) hat jede Mutter Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft. Einfachgesetzlich wurde dieses „Gebot“ durch das Mutterschutzgesetz (MuSchG) auf dem Gebiet des Arbeitsrechts umgesetzt. Der Schutz während der Schwangerschaft und für einige Zeit nach der Schwangerschaft ist weitreichend und umfasst den Gesundheitsschutz, den Entgeltschutz sowie durch ein Kündigungsverbot den Arbeitsplatzschutz.