Mit dem Begriff „Mobbing“ wird seit einiger Zeit versucht, eine seit jeher bekannte Situation am Arbeitsplatz zu erfassen, die darin besteht, dass ein Arbeitnehmer aus den unterschiedlichsten Gründen von Kollegen, Vorgesetzten oder Arbeitgebern „fertiggemacht“ wird. Die Arbeitsgerichtsbarkeit definiert Mobbing als fortgesetzte aufeinander aufbauende und ineinander übergreifende, der Anfeindung, Schikane oder Diskriminierung dienende Verhaltensweisen, die nach ihrer Art im Regelfall einer übergeordneten Zielsetzung folgend das allgemeine Persönlichkeitsrecht, die Ehre oder die Gesundheit des betroffenen Arbeitnehmers verletzen und schädigen sollen. Rechtlich sind Mobbing-Verletzungshandlungen äußerst schwer in den Griff zu bekommen, was daran liegt, dass die Beweislage für den gemobbten Arbeitnehmer regelmäßig äußerst schlecht ist. Folglich gehen die meisten so genannten Mobbingklagen verloren.