Unter Jubiläumszahlung versteht man die einmalige Zahlungszuwendung des Arbeitgebers aus Anlass eines Dienstzeitenjubiläums eines einzelnen Arbeitnehmers oder aus Anlass eines Betriebs- oder Unternehmensjubiläums.
Ein gesetzlicher Anspruch hierauf existiert nicht. Vielmehr kann sich ein derartiger Anspruch aus einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem Arbeitsvertrag ergeben. Auch kann sich ein Anspruch auf eine Jubiläumszahlung ergeben, wenn der Arbeitgeber über mehrere Jahre hinweg vorbehaltlos Zahlungen aus Anlass von Dienstjubiläen der Arbeitnehmer vornimmt.