Im Inland beschäftigte Arbeitnehmer haben
für die vorausgehenden drei Monate des Arbeitsverhältnisses, für die noch Ansprüche auf Arbeitsentgelt bestehen, Anspruch auf Insolvenzgeld.
Das Insolvenzgld muss bei der Agentur für Arbeit beantragt werden. Der Insolvenzgeldantrag kann nur innerhalb von zwei Monaten nach dem Insolvenzereignis gestellt werden.
Das Insolvenzgeld wird in Höhe des ausstehenden Nettoarbeitsentgelts geleistet.