Insolvenz bedeutet Zahlungsunfähigkeit. Diese liegt immer dann vor, wenn der Schuldner nicht mehr in der Lage ist, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Grundsätzlich bleibt dem Arbeitnehmer der Schutz durch zwingendes Arbeitsrecht auch in der Insolvenz des Arbeitgebers erhalten, soweit keine insolvenzrechtlichen Ausnahmebestimmungen bestehen.
Im eröffneten Insolvenzverfahren tritt der Insolvenzverwalter an die Stelle des Arbeitgebers und nimmt alle damit verbundenen Rechte und Pflichten wahr.