Zur Schaffung eines finanziellen Anreizes werden insbesondere Zielvereinbarungen oft mit dem Versprechen einer Bonuszahlung verknüpft. Der Bonus ist somit eine Sonderzahlung für besonders gute Leistungen der Beschäftigten. Unter der Voraussetzung der Zielerreichung besteht ein Anspruch auf Zahlung des Bonus. Rechtliche Auseinandersetzungen entzünden sich häufig an der Frage der Zielerreichung oder bei Veränderungen während des vereinbarten Zeitraums bei einer etwaigen Anpassung der Ziele.