Mit Hilfe der BQGs soll bei betriebsbedingten Entlassungen eine Alternative zur Arbeitslosigkeit geschaffen werden, indem den zu entlassenden Arbeitnehmern die Möglichkeit eingeräumt wird, im Anschluss an die Beendigung des Arbeitsverhältnisses für einen befristeten Zeitraum (regelmäßig längstens 1 Jahr) in der Beschäftigungsgesellschaft tätig zu sein und diese Zeit zu einer Qualifizierung und Bewerbung für eine neue Tätigkeit im ersten Arbeitsmarkt zu nutzen. Beschäftigungsgesellschaften werden entweder von Unternehmen, die einen Personalabbau planen, gegründet oder man greift auf bereits existierende gewerbliche Beschäftigungsgesellschaften zurück. Die Finanzierung der Beschäftigungsgesellschaft erfolgt in der Regel über die Bundesagentur für Arbeit mittels so genanntem Transfer-Kurzarbeitergeld in Höhe des üblichen Arbeitslosengelds I. Darüber hinaus muss der den Personalabbau betreibende Unternehmer einen Zuschuss bis zu in der Regel 80 bis 90% des üblicherweise erzielten Nettoentgelts leisten, wie auch die üblichen sozialversicherungsrechtlichen Leistungen. Die ansonsten von einer Entlassung betroffenen Arbeitnehmer wechseln per so genannten „dreiseitigen Vertrag“ in die Beschäftigungsgesellschaft. Mit diesem Vertrag wird zum einen das bestehende Arbeitsverhältnis zum bisherigen Arbeitgeber aufgelöst und ein befristetes neues Arbeitsverhältnis mit der Beschäftigungsgesellschaft gegründet.