Ausschlussfristen/Verfallsklauseln haben zur Folge, dass ein bestehender Anspruch erlischt, wenn er nicht innerhalb einer Frist geltend gemacht wird. Ausschlussfristen finden sich fast immer in Tarifverträgen, sehr oft aber auch in Arbeitsverträgen und gelegentlich auch in Betriebsvereinbarungen. Während arbeitsvertragliche Ausschlussfristen nur dann Vertragsinhalt werden, wenn sie im schriftlichen Arbeitsvertrag mit besonderem Hinweis und mit besonderen drucktechnischen Hervorhebungen vereinbart werden, laufen tarifliche Ausschlussfristen oder Ausschlussfristen, die in Betriebsvereinbarungen geregelt sind, auch dann, wenn sie dem Arbeitnehmer nicht bekannt sind.
Man unterscheidet zwischen einstufigen und zweistufigen Ausschlussfristen. Bei einstufigen Ausschlussfristen ist es ausreichend, wenn man innerhalb der Frist seinen Anspruch geltend macht. Greift dagegen eine zweistufige Ausschlussfrist, muss innerhalb der zweiten Stufe dann zusätzlich noch eine Klage zum Arbeitsgericht erhoben werden.