Eine Arbeitnehmerentsendung liegt grundsätzlich dann vor, wenn ein Arbeitnehmer auf Weisung seines inländischen Arbeitgebers im Ausland für diesen eine Beschäftigung ausübt.
Ist im Arbeitsvertrag ein Einsatz im Ausland nicht ausdrücklich vorgesehen, kann der Arbeitgeber eine Entsendung eines Arbeitnehmers ins Ausland nicht einseitig vornehmen. So weit reicht das Weisungsrecht des Arbeitgebers nicht.
Eine Entsendung ins Ausland bedarf einer einvernehmlichen Regelung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Wichtige und klärungsbedürftige Fragen sind vor Aufnahme einer Auslandstätigkeit/Entsendung zum Beispiel: