Mit einer Ausgleichsquittung soll ein möglicher Streit um bestehende oder zukünftige Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verhindert oder beseitigt werden. Arbeitgeber versuchen deshalb oft, bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses sich vom Arbeitnehmer eine Ausgleichsquittung unterzeichnen zu lassen, um möglichst schnell weitere Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis zu beseitigen.
Problematisch an Ausgleichsquittungen ist, dass der Arbeitnehmer regelmäßig erst einmal eine Empfangsbestätigung unterzeichnen soll, in der er den Empfang seiner Arbeitspapiere bestätigt und im Anschluss daran über eine Ausgleichsklausel sämtliche weiteren Ansprüche ausschließt. Von der Unterzeichnung von Ausgleichsquittungen ist ausdrücklich zu warnen. Der Arbeitgeber hat kein Recht darauf, dass ein Arbeitnehmer auf weitere Ansprüche verzichtet, so dass die Unterzeichnung einer Ausgleichsklausel auch nicht erzwungen werden kann.