Das Ausbildungsverhältnis oder die Berufsausbildung ist die bekannteste Form der Berufsbildung. Daneben gibt es noch berufliche Fortbildung und die berufliche Umschulung, alle drei Formen der Berufsbildung sind im Berufsbildungsgesetz geregelt. Das Ausbildungsverhältnis wird durch Abschluss eines Ausbildungsvertrages begründet, dieser betrifft jedoch allein die betriebliche Ausbildung. Die Ausbildung in den Berufsschulen ist dagegen in den Schulgesetzen der Länder geregelt.
MANSKE & PARTNER – Kanzlei für Arbeitsrecht in Nürnberg und Ansbach. Rechtsanwälte und Fachanwälte.