Durch Altersteilzeit-Arbeit soll älteren Arbeitnehmern ein gleitender Übergang vom Erwerbsleben in die Altersrente ermöglicht werden. Regelungen zur Altersteilzeit finden sich im Altersteilzeitgesetz und darüber hinaus in vielen Tarifverträgen. Die Altersteilzeit kann entweder so gestaltet werden, dass in der gesamten Laufzeit die Arbeitszeit gleichmäßig auf die Hälfte reduziert wird oder aber, dass eine ungleichmäßige Arbeitsverteilung stattfindet. In diesem so genannten Blockmodel besteht die Altersteilzeit aus zwei Phasen, nämlich der Arbeitsphase, in der noch die volle Arbeitsleistung erbracht wird und die Freistellungsphase, in der nicht mehr gearbeitet wird.