Hinsichtlich der Arbeitszeit ist zu unterscheiden, ob von öffentlichem Arbeitszeitrecht die Rede ist oder von privatem Arbeitszeitrecht. Das öffentliche Arbeitszeitrecht erfasst vor allem Schutzbestimmungen, also Arbeitszeit-Höchstgrenzen, das Verbot der Sonntagsarbeit, gesetzlich vorgeschriebene Pausen und Ähnliches. Das private Arbeitszeitrecht regelt die Fragen, für welche Zeiten der Arbeitnehmer eine Arbeitsleistung gegen Vergütung erbringen muss.
MANSKE & PARTNER – Kanzlei für Arbeitsrecht in Nürnberg und Ansbach. Rechtsanwälte und Fachanwälte.