Alle Unterlagen, die mit dem Arbeitsverhältnis in Zusammenhang stehen, sind Arbeitspapiere (von der Bewerbung bis zum Schlusszeugnis).
Mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist der Arbeitgeber verpflichtet, die sorgfältig und richtig erstellten Arbeitspapiere an den Arbeitnehmer herauszugeben. Diese herauszugebenden Arbeitspapiere sind insbesondere die elektronische Lohnsteuerbescheinigung, die Arbeitsbescheinigung für die Agentur für Arbeit, die Urlaubsbescheinigung, der Sozialversicherungsausweis und das Zeugnis.
Arbeitspapiere müssen grundsätzlich im Betrieb des Arbeitgebers abgeholt werden („Holschuld“).
Arbeitspapiere sind allerdings dann zu übersenden, wenn der Arbeitgeber die Herausgabe zuvor verweigert hat oder dem Arbeitnehmer aus persönlichen Gründen (zum Beispiel Krankheit) oder eines weit entfernten Wohnortes die Abholung der Arbeitspapiere nicht zumutbar ist.