Die Arbeitsbescheinigung muss vom Arbeitgeber bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgestellt werden. Sie dient der schnellen Feststellung der Daten, die für den Bezug von Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II benötigt werden. Insbesondere muss in der Arbeitsbescheinigung das zuletzt gezahlte Arbeitsentgelt, die Art und Dauer der Tätigkeit und der Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses bescheinigt werden. Die Angaben des Arbeitgebers in der Arbeitsbescheinigung sind wichtig zum Beispiel für die Entscheidung der Agentur für Arbeit, ob eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld verhängt wird.
Für Arbeitsbescheinigungen im Sinne des § 312 SGB III sind die amtlichen Vordrucke der Bundesagentur für Arbeit zu verwenden.